[Amtlicher Beitrag] Eine Meldung des Amtes Bornhöved
An alle Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter
Sie wohnen in einer unserer schönen Gemeinden des Amtes Bornhöved. Damit es auch so schön bleibt, bitten wir Sie, Ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Gehwegen und Straßen regelmäßig zurückzuschneiden.
Dies ist besonders wichtig aus Rücksicht auf Ihre Mitmenschen: zu stark wachsende Pflanzen können Beleuchtung und Verkehrsschilder verdecken sowie Gehwege und Straßen verengen. Dies kann schnell zur Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden.
Bitte beachten Sie dabei:
– Um das Brutverhalten der Vögel nicht zu stören, sind umfangreiche Schnittarbeiten nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.
– Bei Bäumen ist das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten: mindestens 4,50 m über Straßen und 2,50 m über Gehwegen.
– Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind Schnittarbeiten ganzjährig erlaubt.
Jede Gemeinde hat ihre eigene Straßenreinigungssatzung, außer die Gemeinde Damsdorf. Diese finden Sie unter: www.amt-bornhoeved.de → Ortsrecht
§ 4 der jeweiligen Straßenreinigungssatzung regelt die Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer.
§ 4
Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Reinigung der innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen
Straßen wird für folgende Straßenteile und Fußgängerwege einschließlich Treppen
den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt:
a) Die Gehwege, mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz für
Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind. (Parkplätze, Bushaltestellen)
b) die begehbaren Seitenstreifen,
c) die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist,
d) die Gräben und Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen,
e) die Roste der Regenwassereinläufe (Oberflächenreinigung) und
f) die Entwässerungsmulden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Krille gerne zur Verfügung:
📞 Tel. 04323 9077-24
📧 E-Mail: m.krille@amt-bornhoeved.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, damit unsere Gemeinden sicher und schön bleiben!
Amt Bornhöved
Der Amtsdirektor



